NearGo · Legal

ANBIETERVERTRAG NearGo

Version: 1.2 Inkrafttreten: 3. Juni 2026

Dieser Vertrag regelt das Verhältnis zwischen:

Podjetniški Projektni Center ANAplus d.o.o. (nachstehend "NearGo") und Dienstleistungsanbieter (nachstehend "Anbieter")

1. VERTRAGSGEGENSTAND

NearGo ermöglicht dem Anbieter:

2. ANFORDERUNGEN AN DEN ANBIETER

Der Anbieter muss:

Der Anbieterdienst ist derzeit für Anbieter mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat verfügbar. Eine Expansion über die EU hinaus ist in Vorbereitung.

3. PAKETE UND PREISE

3.1 Free-Paket

3.2 Grow-Paket — 15 €/Monat oder 150 €/Jahr

3.3 Pro-Paket — 35 €/Monat oder 350 €/Jahr

4. PROVISIONEN UND ZAHLUNGEN

Der kostenpflichtige Ticketverkauf in der App ist derzeit nicht aktiv, daher erhebt NearGo keine Ticketprovision.

Derzeit aktive kostenpflichtige Elemente:

NearGo speichert keine Kartendaten; diese werden ausschließlich von Stripe verarbeitet.

5. GUTSCHEINE

Bei Gutscheinen:

Der Anbieter verpflichtet sich:

6. AUSZAHLUNGEN

Da der kostenpflichtige Ticketverkauf nicht aktiv ist, nimmt NearGo derzeit keine regelmäßigen Auszahlungen von Ticketeinnahmen an Anbieter vor. Vendor-Abonnements und Hervorhebungen sind Zahlungen des Anbieters an NearGo (nicht umgekehrt). Etwaige Auszahlungen im Rahmen des NearGo-Ambassadors-Programms werden durch ein separates Dokument geregelt (Bedingungen Gutschriftverfahren / Self-Billing).

6A. RESERVIERUNGEN UND STORNIERUNGSRICHTLINIE

6A.1 Stornierungsrichtlinie (cancel policy)

Beim Erstellen eines Angebots wählt der Anbieter eine der folgenden Stornierungsrichtlinien:

Die Stornierungsrichtlinie ist für den Kunden auf der Angebotskarte sichtbar und ist Bestandteil des Angebots.

6A.2 No-Show-Zähler

Wenn der Kunde nicht zum reservierten Termin erscheint und auch nicht gemäß Stornierungsrichtlinie storniert hat, kann der Anbieter mindestens 30 Minuten nach Terminbeginn die Reservierung in der App als „No-Show" markieren. Diese Aktion:

Der Anbieter verpflichtet sich, diese Funktion verantwortungsvoll und fair zu nutzen — nur in Fällen, in denen der Kunde tatsächlich nicht erschienen ist und sich nicht gemeldet hat. Böswilliges Markieren von Kunden als No-Show ist ein Vertragsverstoß.

6B. TRUST SCORE UND MANUAL REVIEW

6B.1 Trust Score (0–100)

NearGo berechnet jedem Anbieter einen internen „Trust Score" (Vertrauensbewertung, Wert 0–100), basierend auf:

Der Trust Score ist ein internes Werkzeug von NearGo zum Schutz der Nutzer und stellt keine öffentliche Bewertung des Anbieters dar. NearGo kann ihn bei Anzeige, Priorisierung oder Manual Review verwenden.

6B.2 Manual Review (erste 30 Tage)

Jeder neue Anbieter steht in den ersten 30 Tagen ab Erlangung des Vendor-Status unter Manual Review:

Zweck des Manual Review ist der Schutz der Nutzer vor betrügerischen Angeboten und der Aufbau von Vertrauen auf der Plattform.

6B.3 VIES-USt-Prüfung

Der Anbieter stimmt zu, dass NearGo die USt-IdNr. bei der Registrierung automatisch über EU VIES (VAT Information Exchange System) prüft. Eine erfolglose VIES-Prüfung bedeutet keine automatische Ablehnung, kann jedoch bedeuten:

7. PFLICHTEN DES ANBIETERS

Der Anbieter verpflichtet sich zu:

8. VERBOTENE PRAKTIKEN

Der Anbieter darf NICHT:

9. HAFTUNG DES ANBIETERS

Der Anbieter ist alleinig verantwortlich für:

NearGo ist KEINE Partei im Verhältnis zwischen Anbieter und Kunde.

10. BEENDIGUNG

10.1 Durch den Anbieter

10.2 Durch NearGo

NearGo kann den Vertrag sofort beenden bei:

11. KONTAKT

E-Mail: info@getneargo.com Telefon: 03 898 00 24, 040 642 239

Podjetniški Projektni Center ANAplus d.o.o. Ljubljanska cesta 11, 3000 Celje, Slowenien USt-IdNr.: SI16311647 Matrikelnummer: 6452515000 IBAN: SI56 2900 0005 1317 804 (Unicredit Banka Slovenija)